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Hygieneleitlinie

Jeder Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht, hat wichtige Hygieneregeln einzuhalten und ein Eigenkontrollsystem nach dem Lebensmittelhygienerecht einzuführen mit dem Ziel, hygienische Gefahren abzuwenden. Diese Verpflichtung gilt auch für landwirtschaftliche Direktvermarkter.
 
Die Fördergemeinschaft "Einkaufen auf dem Bauernhof" hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bauernverband eine Hygieneleitlinie für Direktvermarkter erarbeitet, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Lebensmittelhygienerechts Rechnung entspricht. Sie liegt in einer aktuellen Fassung aus dem Jahr 2020 vor und wurde im Rahmen eines Anerkennungsverfahren von den zuständigen staatlichen Stellen des Bundes und der Länder offiziell genehmigt und seitens der EU nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene notifiziert. Diese Leitlinie unterstützt die Direktvermarkter, ein einfaches und praktikables Eigenkontrollkonzept zu entwickeln.
 
Die Zulassungsbehörden und die amtliche Lebensmittelüberwachung sind gehalten, sich bei ihren Kontrollen auf den Betrieben an dieser offiziellen Leitlinie zu orientieren.
 
Die Hygieneleitlinie ist kostenfrei. Zeichennutzer erhalten sie ab KW41 im LogIn-Bereich. Sonstige Interessenten können diese  hier downloaden