Bedingungen & Verträge
Nutzungsvertrag
Direktvermarkter, die die Nutzungsbedingungen für das Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof" erfüllen und die Zeichennutzer werden wollen, müssen einen Nutzungsvertrag mit der in der jeweiligen Region zuständigen Organisation abschließen. Die Kontaktdaten der regionalen Organisationen finden sie hier.
Zeichennutzungsbedingungen
Direktvermarkter, die das Zeichen „Einkaufen auf dem Bauernhof“ nutzen wollen, haben festgelegte Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Diese von der „Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof“ beschlossenen Regeln gelten bundesweit.
Zeichennutzungsgebühr
Bei Vertragsabschluss ist ein einmaliger Betrag zu zahlen. Mit den Nutzungsgebühren werden Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit und Gemeinschaftswerbung für Zeichennutzer auf regionaler und nationaler Ebene finanziert, unter anderem erfolgt damit auch die Datenerfassung und Aktualisierung dieser Internet-Datenbank. Das Zeichen „Einkaufen auf dem Bauernhof“ ist ein bundesweites Erkennungs- und Werbezeichen für die Einkaufsstätte Bauernhof. Mit dem Abschluss eines Zeichennutzervertrages haben Sie die Berechtigung, das Zeichen „Einkaufen auf dem Bauernhof“ im Rahmen Ihrer Direktvermarktung zu benutzen, unter der Voraussetzung der Einhaltung der Nutzungsbedingungen der „Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof" in der jeweils gültigen Fassung und dieser Vertragsbestimmungen.